Die Europäische Union hat eine lange Liste mit verbotenen Pflanzen, die Sie nicht im Garten anbauen dürfen. Dabei kommt es auf kleine Details an.
Die Pflanzenvielfalt unserer Erde kennt keine Grenzen. So holt sich mancher Hobby-Gärtner exotische Gewächse in den eigenen Garten, um deren Blütenpracht zu bewundern. Allerdings ist dabei längst nicht alles erlaubt – manche Arten sind sogar verboten.
Schon seit Januar 2015 gibt es nämlich eine EU-Verordnung über die "Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver, gebietsfremder Arten." Darin ist eine Liste von 88 Pflanzen und auch Tieren enthalten, die Sie nicht besitzen dürfen.
Hier erfahren Sie, welche das sind und warum diese Neophyten verboten sind. Die umfassende Liste mit Bildern können Sie hier als PDF herunterladen:
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- Liste verbotener Pflanzen - Unionsliste invasiver Arten 1Liste verbotener Pflanzen - Unionsliste invasiver Arten Version 1.2.39Hier bekommen Sie die vollständige Liste von invasiven Pflanzenarten, die in der EU verboten sind und nicht angebaut werden dürfen.CHIP Bewertung: Sehr gutzum Download
EU-Verordnung: Verbotene Pflanzen im Garten
Bestimmte invasive Pflanzenarten müssen verboten werden, da sie die biologische Vielfalt hierzulande gefährden könnten. Das Problem der gebietsfremden Arten konnte bislang trotz internationaler Umweltvereinbarungen und diverser Rechtsinstrumente nicht wirksam gelöst werden.
Darum ist auch Ihre Mithilfe wichtig, damit Sie sich weder unbeabsichtigt noch wissentlich solche verbotenen Pflanzenarten in den Garten stellen. Die EU-Länder haben dabei teils eigene nationale Listen.
Von unionsweiter Bedeutung sind aber über 40 Pflanzen, davon 19 ohne wild lebenden Nachweis in Deutschland:
Unionslite invasiver, gebietsfremder Pflanzen ohne wild lebenden Nachweis
Wiss. Name | Deutscher Name | Herkunft |
---|---|---|
Acacia saligna | Weidenblatt-Akazie | Australien |
Alternanthera philoxeroides | Alligatorkraut | Südamerika |
Andropogon virginicus | Blaustängelige Besensegge | Nord-/Südamerika |
Baccharis halimifolia | Kreuzstrauch | Nordamerika |
Cardiospermum grandiflorum | Ballonwein | Nord-/Südamerika |
Cortaderia jubata | Anden-Pampasgras | Südamerika |
Ehrharta calycina | Steppengras | Afrika |
Gunnera tinctoria | Chilenischer Riesenrhabarber | Südamerika |
Gymnocoronis spilanthoides | Falscher Wasserfreund | Südamerika |
Hakea sericea | Nadelblättriges Nadelkissen | Australien |
Heracleum persicum | Persischer Bärenklau | Temperates Asien |
Lespedeza cuneata | Chinesischer Buschklee | Asien/Australien |
Lygodium japonicum | Japanischer Kletterfarn | Temperates/Tropisches Asien |
Microstegium vimineum | Japanisches Stelzengras | Temperates/Tropisches Asien |
Pennisetum setaceum | Afrikanisches Lampenputzergras | Afrika |
Prosopis juliflora | Mesquitebaum | Südamerika |
Pueraria montana var. lobata | Kudzu | Temperates Asien |
Rugulopteryx okamurae | Okamuras Braunalge | Indopazifik, Nordwestpazifik |
Triadica sebifera | Chinesischer Talgbaum | Temperates Asien |
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Darüber hinaus gibt es auch 22 weitere Pflanzenarten, die aber schon wild lebend in Deutschland nachgewiesen werden konnten und sich teils sogar weitgehend etabliert haben.
In solchen Fällen ist es nicht mehr unbedingt möglich, die Pflanzen komplett loszuwerden, da einfach der Aufwand sowie die Kosten den Nutzen übersteigen würden. Dennoch gibt es für die EU-Mitgliedsstaaten Richtlinien und Werkzeuge, mit denen die weitere Verbreitung gemanagt werden kann.
Diese 22 Pflanzen gelten also ebenfalls als invasiv und dürfen nicht angebaut werden:
Unionsliste invasiver, gebietsfremder Pflanzen mit wild lebenden Nachweis
Wiss. Name | Deutscher Name | Herkunft |
---|---|---|
Ailanthus altissima | Götterbaum | Temperates Asien |
Asclepias syriaca | Gewöhnliche Seidenpflanze | Nordamerika |
Cabomba caroliniana | Karolina-Haarnixe | Nord-/Südamerika |
Celastrus orbiculatus | Rundblättriger Baumwürger | Temperates Asien |
Eichhornia crassipes | Wasserhyazinthe | Südamerika |
Elodea nuttallii | Schmalblättrige Wasserpest | Nordamerika |
Heracleum mantegazzianum | Riesenbärenklau | Temperates Asien |
Heracleum sosnowskyi | Sosnowskyi Bärenklau | Temperates Asien |
Humulus scandens | Japanischer Hopfen | Temperates/Tropisches Asien |
Hydrocotyle ranunculoides | Großer Wassernabel | Nordamerika |
Impatiens glandulifera | Drüsiges Springkraut | Temperates/Tropisches Asien |
Koenigia polystachya | Himalaja-Bergknöterich | Temperates Asien |
Lagarosiphon major | Wechselblatt-Wasserpest | Afrika |
Ludwigia grandiflora | Großblütiges Heusenkraut | Südamerika |
Ludwigia peploides | Flutendes Heusenkraut | Nord-/Südamerika |
Lysichiton americanus | Gelbe Scheincalla | Nordamerika |
Myriophyllum aquaticum | Brasilianisches Tausendblatt | Südamerika |
Myriophyllum heterophyllum | Verschiedenblättriges Tausendblatt | Nordamerika |
Parthenium hysterophorus | Karottenkraut | Nord-/Südamerika |
Persicaria perfoliata | Durchwachsener Knöterich | Temperates Asien |
Pistia stratiotes | Wassersalat | Unbekannt |
Salvinia molesta | Lästiger Schwimmfarn | Südamerika |
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Die Verordnung 1143/2014 in der dritten Fortschreibung des Europäischen Parlaments und des Rates untersagt für all die oben gelisteten Arten die "Einfuhr, Haltung, Zucht, Transport, Erwerb, Verwendung, Tausch und Freisetzung" strengstens. Dies wurde CHIP auf Nachfrage bei Dr. Stefan Nehring vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) nochmals bestätigt.
Bei Baumärkten, Floristen oder Gartenfachgeschäften ist das Risiko sehr gering, diese verbotenen Arten zu finden. Dennoch sollten Sie die verbotenen Pflanzen kennen, denn im Internet stehen möglicherweise Samen der Pflanzen zum Verkauf.
Wichtig ist dabei zu beachten, dass es verschiedene Unterarten der Pflanzen gibt. So ist beispielsweise nicht jedes Pampasgras verboten, sondern ganz speziell Cortaderia jubata. Oft werden Sorten nämlich einfach unter demselben deutschen Namen zusammengefasst. Achten Sie in der Liste daher immer auf den wissenschaftlichen Namen, der die verbotene Art genau bestimmbar macht.
Wenn Sie solche Pflanzen von der Liste in Ihrem Garten haben, dann ist es unwahrscheinlich, dass Sie dafür ein Bußgeld oder Strafe zahlen müssen – doch wenn es jemandem auffällt, müssen Sie die Pflanzen entfernen und bekommen die Kosten dafür nicht erstattet. Möglicherweise haben Sie diese noch als Altbestand im Garten, da die Liste seit Inkrafttreten 2015 stetig erweitert wurde.
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Kleingartenordnung Ihres Bundeslandes beachten
Neben den Pflanzenarten, die per Unionsliste verboten sind, gibt es möglicherweise auch noch weitere Einschränkungen für Kleingärtner, die in der jeweiligen Kleingartenverordnung der Bundesländer festgehalten werden. Diese Regelungen muss jeder Gartenverein einhalten und bei den Mitgliedern durchsetzen.
Der Landesverband Sachsen der Kleingärtner e. V. hat sogar ein eigenes PDF über verbotene Pflanzen zusammengestellt. Hier werden neben den invasiven Arten auch noch zu stark wachsende Pflanzen wie
- Bambusgewächse
- Chinaschilf
- Gewöhnliche Waldrebe
- Stauden- sowie Schlingknöterich
- Kanadische- und Riesengoldrute
untersagt. Außerdem gibt es eine Reihe an krankheitsübertragenden Pflanzen, die Feuerbrand, Birnengitterrost oder Johannisbeer-Säulenrost übertragen. Auch das Beifußblättrige Traubenkraut, besser bekannt als Ambrosia, ist als starker Allergieauslöser streng verboten.
Wenn Sie sich unsicher sind, werfen Sie einen Blick in Ihre Landeskleingartenverordnung oder bitten Sie Ihren Gartenvorstand um Rat.
Download: PlantNet
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- PlantNet Pflanzenbestimmung iPhone- / iPad-App 3.19.81PlantNet Pflanzenbestimmung iPhone- / iPad-App 3.19.8Version 1.2.39Mithilfe der iOS-App "PlantNet Pflanzenbestimmung" (auch Pl@ntNet) können Sie jetzt ganz leicht die Pflanzenwelt Ihres Gartens bestimmen.CHIP Bewertung: Sehr gutzum Download
Nicht nur invasive Pflanzen sind verboten
Neben den invasiven Pflanzenarten gibt es natürlich auch solche, die gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verstoßen, da aus ihnen Drogen hergestellt werden können. Diese Einschränkungen dürften den meisten Hobby-Gärtnern aber deutlich bekannter sein.
Dazu zählt etwa der Anbau von Schlafmohn (Papaver somniferum), des Cocastrauchs (Erythroxyloum coca) oder auch von Azteken-Salbei (Salvia divinorum). Der Anbau von drei weiblichen Cannabispflanzen pro Person wird ab April 2024 allerdings straffrei werden, sobald die neuen Gesetze in Kraft treten.
Download: Planta
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